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AGB

ADTV – TANZSCHULE SWING & FUN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angaben, die Sie bei Ihrer Anmeldung machen, werden vertraulich behandelt. Sie dienen nur zu organisatorischen Zwecken und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Das Kurshonorar muss vollständig im Voraus, d.h. bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn per Überweisung oder per Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die Anmeldung zu einem Tanzkursus verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des vollen vereinbarten Honorars. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift stellen wir Ihnen anfallende Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 5,- in Rechnung.

Eine Abmeldung ist nur schriftlich bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich und es sind Stornierungskosten von € 15,- pro Person zu bezahlen. Bei späterer Abmeldung ist das gesamte Honorar fällig. Als Zustellungsdatum gilt das Datum des Poststempels.

Für versäumte Stunden kann keine Rückzahlung des Honorars erfolgen. Jedoch kann diese Kursstunde in einem parallel laufenden Kurs oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Sollte ein Kurs aus zwingenden (nachweisbaren) Gründen nicht angetreten oder unterbrochen werden, so erhalten Sie einen Gutschein über die verbleibenden Kursstunden für einen späteren Tanzkurs. Eine Rückzahlung des Honorars ist nicht möglich.

Bestellte und gekaufte Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Tanzschule Swing & Fun müssen komplett bezahlt werden auch wenn die Veranstaltung nicht besucht wird. Eintrittskarten zu Veranstaltungen und Bällen werden nicht zurückgenommen.

Anmietung unserer Tanzschule (Hochzeiten/Geburtstage/etc.): Die Saalmiete ist vorab, spätestens 4 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung als Anzahlung zu leisten. Die Saalmiete ist nicht rückzahlbar und im Falle einer Stornierung unsere Stornogebühr. Der Ausschank von Getränken findet ausschließlich über die Tanzschule statt und wird nach der Veranstaltung abgerechnet und bar kassiert oder per Lastschrift innerhalb von 7 Tagen eingezogen.

Änderungen der Kurs-/Clubangebote und Termine bleiben der Tanzschule vorbehalten. Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Minderjährige Tanzschüler lassen die Anmeldung und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen durch Ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift genehmigen.

Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind ungültig.

Clubmitgliedschaft

Die Anmeldung zu einer Clubmitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des umseitig vereinbarten Honorars. Es wird zum 1. eines Monats, auch während der Ferien, per Lastschriftverfahren eingezogen und wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgt. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift ist eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- zuzüglich der entstandenen Bankgebühren zu zahlen. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich. Der Unterricht erfolgt an 34 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.

Kann der Clubunterricht aus zwingenden (nachweisbaren) Gründen nicht wahrgenommen werden, ist eine Aussetzung der Monatsbeiträge für max. 3 Monate möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich dadurch bei Kündigung um die ausgesetzte Zeit.

Während unserer Betriebsferien findet kein Tanzunterricht statt und unser Büro ist nicht besetzt. Auskunft über unsere Betriebsferien entnehmen Sie dem Aushang oder unserer Homepage www.swing-fun.de in der Rubrik Häufige Fragen. Die Betriebsferien der Tanzschule sind nicht identisch mit den bayrischen Schulferien.

Vertragsdauer/Kündigungsfrist für Clubmitgliedschaften

Die Vertragsdauer entspricht dem gewählten Vertragsmodell und verlängert sich nach Ablauf automatisch um die vereinbarte Grundlaufzeit der Mitgliedschaft.

Die Kündigungsfrist für unsere Clubmitgliedschaft beträgt 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss fristgerecht und schriftlich erfolgen (für die Gültigkeit zählt der Poststempel). Nicht fristgerechte Kündigungen sind ungültig.

Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind ungültig.

Stand: 01.08.2021